Lauterbach: Sachsens Krankenhäuser müssen Investitions-Mittel aus laufendem Betrieb „abzweigen“ – Schaden für Patienten
Vom 1. August an erhalten die Krankenhäuser im Rahmen eines
Soforthilfeprogramms der Bundesregierung für jeden Fall, der nach
Fallpauschalen abgerechnet wird, ein Prozent mehr. Hinzu kommen ein
Tarifsteigerungsausgleich und ein Hygieneförderprogramm.
Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Kerstin Lauterbach:
„Die Finanzierung der Krankenhäuser ist in Deutschland mit der
Entscheidung für eine duale Finanzierung klar geregelt. Die
Krankenkassen sind für die Finanzierung der laufenden Ausgaben in den
Kliniken verantwortlich, die Bundesländer für die Investitionen. Jetzt
finanziert der Bund zusätzlich 1, 1 Mrd. Euro, Sachsen kommt jedoch
seiner Verantwortung schon lange nicht mehr korrekt nach. Bei einem
nachgewiesenen Bedarf von 200 Mio. € erkennt die Staatsregierung 140
Mio. € an, zahlt aber nur 101 Mio. € jährlich. Davon ist schon fast die
Hälfte Mittel der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Krankenhäuser müssen deshalb für notwendige Investitionen
Gelder aus dem laufenden Betrieb „abzweigen“. Das schadet den Patienten
und dem Personal. Es ist wichtig und richtig wenn sich auch die
Bundesregierung für die Situation der Krankenhäuser verantwortlich fühlt
und Mittel für die Pflegekräfte bereitstellt. Gleichzeitig muss aber
dringend die gesamte Finanzierung auf den Prüfstand, und die Länder
müssen wieder mehr in die Pflicht genommen werden. Die gesetzlichen
Krankenkassen allein können eine solide Unterhaltung der Krankenhäuser
zukünftig allein nicht leisten. Hier muss der Staat mehr Verantwortung
zeigen – auch der Freistaat Sachsen. Dies ist nach über 20 Jahren nach
der deutschen Einheit dringender denn je. Die Notwendigkeit von Ersatz-
und Neubeschaffungen werden immer offensichtlicher.
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