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Dienstag, 9. Juli 2013

Sachsens Krankenhäuser haben zu wenig Investitions-Mittel

Lauterbach: Sachsens Krankenhäuser müssen Investitions-Mittel aus laufendem Betrieb „abzweigen“ – Schaden für Patienten

Vom 1. August an erhalten die Krankenhäuser im Rahmen eines Soforthilfeprogramms der Bundesregierung für jeden Fall, der nach Fallpauschalen abgerechnet wird, ein Prozent mehr. Hinzu kommen ein Tarifsteigerungsausgleich und ein Hygieneförderprogramm. 
Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Kerstin Lauterbach:  
„Die Finanzierung der Krankenhäuser ist in Deutschland mit der Entscheidung für eine duale Finanzierung klar geregelt. Die Krankenkassen sind für die Finanzierung der laufenden Ausgaben in den Kliniken verantwortlich, die Bundesländer für die Investitionen. Jetzt finanziert der Bund zusätzlich 1, 1 Mrd. Euro, Sachsen kommt jedoch seiner Verantwortung schon lange nicht mehr korrekt nach. Bei einem nachgewiesenen Bedarf von 200 Mio. € erkennt die Staatsregierung 140 Mio. € an, zahlt aber nur 101 Mio. € jährlich. Davon ist schon fast die Hälfte Mittel der gesetzlichen Krankenkassen.  
Die Krankenhäuser müssen deshalb für notwendige Investitionen Gelder aus dem laufenden Betrieb „abzweigen“. Das schadet den Patienten und dem Personal. Es ist wichtig und richtig wenn sich auch die Bundesregierung für die Situation der Krankenhäuser verantwortlich fühlt und Mittel für die Pflegekräfte bereitstellt. Gleichzeitig muss aber dringend die gesamte Finanzierung auf den Prüfstand, und die Länder müssen wieder mehr in die Pflicht genommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen allein können eine solide Unterhaltung der Krankenhäuser zukünftig allein nicht leisten. Hier muss der Staat mehr Verantwortung zeigen – auch der Freistaat Sachsen. Dies ist nach über 20 Jahren nach der deutschen Einheit dringender denn je. Die Notwendigkeit von Ersatz- und Neubeschaffungen werden immer offensichtlicher.

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