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Freitag, 2. November 2012

Neue GEZ ist sozial ungerecht!



Thema des Tages:
Für 2,3 Millionen Nur-Hörfunk-Teilnehmende und nur Nur-Internet-PC-Nutzende verdreifacht sich die Gebühr von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro. Für eine Million Nichtnutzende, die bislang bewusst oder auch aus sozialen Gründen auf Rundfunk verzichteten, wird die volle Gebühr fällig. Hunderttausende von Fernpendlerinnen und -pendlern, die eine zweite Wohnung mieten, um Beruf und Lebensraum besser zu verbinden, sind künftig gezwungen, sofern sie bewusst auf Rundfunk in ihrer Zweitwohnung verzichteten, die doppelte Rundfunkabgabe zu zahlen. Ebenso erfassen Gebührenbefreiungen aus sozialen Gründen auch nach der Neuregelung weiterhin allein Personen, die aufgrund eines förmlichen Bescheides Beziehende von abschließend geregelten sozialen Leistungen sind. Befreiungstatbestände für Geringverdienende, Studierende, Auszubildende, Beziehende von Niedrigrenten, die bewusst auf Sozialleistungen verzichten, oder Arbeitslose in Hartz IV mit nur geringfügig über dem Rundfunkbeitrag liegendem Zuverdienst bleiben ausgeblendet.

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