Seit
2002 wurden 47 Hochwasser-Schutzkonzepte für die circa 3.000 Kilometer
sächsischer Gewässer I. Ordnung, die sich in der Verantwortung des
Freistaates befinden, erstellt. Für die 12.000 Kilometer kommunaler
Fließgewässer II. Ordnung waren es nur ca. 30. Eine enge Zusammenarbeit
zwischen den Verantwortungsträgern gibt es bis heute nicht, obwohl schon
General a. D. von Kirchbach vor zehn Jahren in seinem Bericht der
`Unabhängigen Kommission der Sächsischen Staatsregierung zur
Flutkatastrophe 2002` gefordert hatte, die Verantwortung für Deiche,
Talsperren, Rückhaltebecken und Gewässerpflege im Hochwasserschutz in
eine Hand zu geben.
Gerade
jetzt fordere ich erneut, zu prüfen, inwieweit flussgebietsbezogene
Wasserdirektionen eingesetzt werden können, die alle in einem
Einzugsgebiet befindlichen Gewässer bei der Umsetzung von
Hochwasser-Managementplänen einbezieht und notwendige
Hochwasser-Schutzmaßnahmen gebündelt umsetzt. Es gibt die Möglichkeit,
die vorhandenen Hochwasser-Schutzkonzepte verantwortungsübergreifend auf
den Prüfstand zu stellen!
Ein
weiteres Problem zeigt sich seit 2002 mit jedem wiederkehrenden
Hochwasser: Von einer guten Ausstattung des Freistaates mit
Hochwasser-Meldepegeln sind wir weit entfernt. Dahingehende Forderungen
im Zuge der Haushaltsdiskussion wurden abgelehnt. Gute und schnelle
Prognosen und damit eine schnelle Reaktion auf die Situation vor Ort
sind aber nur durch eine gute, kleinteilige Datenerfassung des
Wasserstandes möglich.
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