DIE LINKE hat bereits am 18. März 2015 erklärt, dass bei der zukünftigen Besetzung der Ausschüsse
das Spiegelbildlichkeitsgebot das grundlegende Kriterium ist. Da geht es nicht
vordergründig um die SPD aber um das Prinzip. Deshalb stimmt die LINKE für ein
Wahlverfahren und eine Auszählung nach Hare-Niemeyer (Variante 2)
Persönlich erkläre ich:
Ich habe bis auf wenige Ausnahmen Kommunalpolitik im
Großenhainer Stadtrat bisher anders erlebt. Was die CDU-Mehrheit jetzt macht,
sind Machtspielchen auf Kosten einer gerechten Zusammensetzung der Ausschüsse
und der Meinungsvielfalt. Mit der heutigen Entscheidung hat die CDU Gräben
aufgerissen, die dem Wohl der Stadt und dem Klima im Stadtrat nicht gut tun
werden.
Harald Kühne, Stadtrat DIE LINKE , 7. April 2015
Das Hare-Niemeyer-Verfahren verhält sich neutral in Bezug auf die Größe der Parteien,
da der Stimmanteil (Prozentsatz der eigenen Stimmen von der Gesamtstimmenzahl) gleich dem Sitzanteil (Prozentsatz der eigenen Sitze von der Gesamtsitzzahl) ist.
Damit gewährleistet es die Einhaltung des Grundsatzes der gleichen Wahl.
Im Gegensatz dazu begünstigen andere Verfahren größere Parteien und benachteiligen kleinere. (insbesondere D’Hondt-Verfahren, in der Schweiz Hagenbach-Bischoff-Verfahren) oder umgekehrt (insbesondere Adams-Verfahren).
Das Hare-Niemeyer-Verfahren zeichnet sich − wie alle Quotenverfahren – durch die Unverletzlichkeit der Quotenbedingung aus: Danach kann keine Partei mehr Sitze erhalten als es ihrer auf die nächste ganze Zahl aufgerundeten Quote entspricht. Gleichzeitig kann keine Partei weniger Sitze erhalten als es ihrer auf die nächste ganze Zahl abgerundeten Quote entspricht.
aus: Wikipedia
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